07.11.2019

VW/Audi/Porsche: Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren! Klagen Sie noch in 2019!

Der Dieselskandal ist noch lange nicht vorbei, denn er betrifft nicht nur Fahrzeuge mit EA 189-Motor. Viele Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA 288 (Euro-6) und dem 3,0 TDI-Motor von Audi sind ebenfalls betroffen, z.B.:

Audi A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q2, Q5, Q7

SEAT Ibiza, Toledo, Leon, Ateca, Arona, Alhambra, Tarraco

Skoda Fabia, Rapid, Octavia, Superb, Kodiaq, Karoq

VW Arteon, Beetle, Polo, Golf, Jetta, Tiguan, Touareg, Touran, T-Roc, Sharan, Passat, Scirocco, Phaeton

VW Nutzfahrzeuge Caddy, Crafter, Amarok, T6

Porsche Cayenne, Panamera, Macan

Für diese Fahrzeuge droht Ende des Jahres 2019 die Verjährung, so dass die Ansprüche anschließend verloren sind. Damit bliebe jeder Geschädigte auf mehreren tausend Euro Wertverlust sitzen, den sein Fahrzeug durch den Skandal erlitten hat. Dieser Wertverlust sollte gerechterweise von VW und Audi getragen werden, die ihn mit ihren illegalen Manipulationen verursacht haben.

Jetzt noch bis Ende 2019 den Klageweg beschreiten

Um dies zu verhindern, muss Ihre Klage noch in 2019 bei Gericht eingereicht werden. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen den Deckungsschutz für solche Klagen inzwischen problemlos.

Wir erledigen die gesamte Anspruchsdurchsetzung für Sie, einschließlich der Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Unser Schadensteam Abgasskandal ist seit Bekanntwerden der ersten Vorwürfe in 2015 auf dem Gebiet tätig und hat bislang über 1.000 Fälle betreut. Und die allermeisten davon erfolgreich abgeschlossen!

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