09.08.2019

"KBA Papers": Schadenersatz auch bei 3.0 und 4.2 Liter Motoren!

05.08.2019: Seit einer Veröffentlichung des renommierten Handelsblatts steht fest, dass es Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG (VW) nicht nur bei den 2-Liter-Motoren des Typs EA 189 gibt. Auch bei den 3- und 4.2-Liter-Motoren hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bestandskräftig unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Dies belegen die "KBA Papers", vom Handelsblatt veröffentlichte Bescheide des Kraftfahrtbundesamtes, die das Bundesverkehrsministerium bisher zum Wohle von VW und zum Nachteil der Geschädigten geheim halten wollte. Die Käufer von Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7, VW Touareg, Porsche Cayenne und Macan, stehen damit besser da als je zuvor. Denn das wahrheitswidrige Leugnen von VW, es lägen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen vor, sind damit endgültig widerlegt. Jetzt mit JORDAN FUHR MEYER auf Nachlieferung eines Neufahrzeuges oder Geld zurück klagen!

 

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