31.01.2019

+++Pressemeldung+++
Stuttgarter Daimler-Urteil ist Riesenchance für alle Betroffene – jetzt klagen!

Das Landgericht Stuttgart (23 O 180/18 und mehrere weitere Verfahren) hat entschieden, dass Daimler vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge gegen Kaufpreisrückerstattung zurücknehmen muss. „Auch wer sich von seinem Fahrzeug nicht trennen oder einen Neuwagen des gleichen Herstellers erwerben will, bekommt mit dem besprochenen Urteil eine Steilvorlage geliefert“, kommentiert Rechtsanwalt Jochen Struck von der Bochumer Kanzlei Jordan Fuhr Meyer.

 

Bochum, 31.01.2019 +++ Daimler stattet Dieselfahrzeuge mit sogenannten Thermofenstern aus: Die Abgasreinigung läuft damit nicht ständig, sondern nur bei milden Temperaturen. Das beurteilte das Gericht als eine unerlaubte Abschalteinrichtung. Der Autobauer hatte geltend gemacht, dass eine solche verminderte Abgasrückführung zulässig sei, um den Motor zu schützen. Das Unternehmen konnte das aber nicht beweisen. Das Gericht ging daher davon aus, dass es sich um eine bloße Schutzbehauptung handelt. Betroffen war ein Mercedes Gebrauchtwagen mit dem Motor OM 626, Euro 6.

 

Gericht auf Seite der Geschädigten

„Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung eine große Chance für alle Kläger, da das für Daimler beziehungsweise Mercedes zuständige Landgericht Stuttgart sich ganz klar auf die Seite der Geschädigten stellt“, sagt Anwalt Struck. Und: „Mit seiner Entscheidung öffnet es die Türen weit für Schadenersatzklagen, deren Erfolgschancen stark gestiegen sind. Geschädigte des Abgasskandals sollten jetzt ihre Rechte einfordern und Klage gegen Daimler einreichen“, urteilt Struck. Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer unterstützt ihre Mandanten mit erfahrenen Rechtsanwälten, die seit dem ersten Tag Geschädigte im Abgasskandal vertreten.

 

Daimler muss Fahrzeuge zurücknehmen

Das Ergebnis des Stuttgarter Urteils: es wird für die Kläger wesentlich einfacher, die Ansprüche geltend zu machen. Der Geschädigte muss sich nur eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abziehen lassen.

Den Schaden des Klägers sieht das Landgericht Stuttgart im Kauf eines betroffenen Fahrzeuges: Dabei sei es völlig gleichgültig, ob das Fahrzeug wirtschaftlich eigentlich ein vollwertiges Auto ist. Wer ein Auto erwirbt, das nicht alle gesetzlichen Vorschriften vollständig erfüllt, der hat einen Schaden und kann dem Hersteller seinen Wagen zurückgeben. Denn kein aufgeklärter Kunde wolle ein solches Mogelauto, so die Juristen.

 

Erfolgschancen höher denn je

Wichtig ist, dass die Erfolgschancen für Klagende durch den Entscheid somit stark gestiegen sind. „Denn wenn Daimler in dem hier geschilderten Prozess keine durchgreifende Verteidigung eingefallen ist, dann wird das in allen gleich gelagerten Fällen genauso sein“, sagt Rechtsanwalt Jochen Struck. Betroffene sollten deshalb jetzt unbedingt gegen das Unternehmen vorgehen. Auch wer sich von seinem Fahrzeug nicht trennen oder einen Neuwagen des gleichen Herstellers erwerben will, bekommt mit dem besprochenen Urteil nun eindeutig Schützenhilfe, seine Ansprüche geltend zu machen.

Kontaktieren Sie unser Abgasskandal-Team telefonisch unter 0234 / 33853-189. Weitere Kontaktadressen finden Sie auf www.abgasskandal24.de . Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Niederlassungen in Ihrer Nähe. Geschädigte können sich in einem kostenlosen Erstgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Struck über ihre Rechte informieren und eine Prozessstrategie festlegen.

 

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