09.10.2018

Zur Erinnerung: Auch bei Skoda-Fahrzeugen ist die Rückabwicklung nach Update noch möglich

Für unseren Mandanten – wir berichteten - hat sich gelohnt, gegen den Händler seines Skoda-Yeti noch zwei Jahre nach dem Kauf vorzugehen, und zwar obwohl das Software-Update vorher bereits aufgespielt worden war. 

Sofern der Wagen in den letzten zwei Jahren gekauft wurde, ist ein Vorgehen auch gegen den Händler denkbar. Auch sonst aber bestehen in jeden Fall Ansprüche gegen die Volkswagen AG als Hersteller des betreffenden Motors, auch wenn dieser in einem Skoda, Seat oder Audi steckt. Diese Ansprüche gegen VW können noch bis Ende 2018 geltend gemacht werden, gegen andere Hersteller (Daimler, Audi etc.) auch darüber hinaus.

Der konkrete Fall: Rückabwicklung

Das Landgericht Duisburg hat geurteilt (Urteil vom 10.04.2018, 1 O 294/17), dass der Kaufpreis von dem Händler nach erfolgreichem Rücktritt zurückerstattet werden muss. Das geschieht abzüglich des Nutzungsersatzes, also einer Minderung je nachdem wie viele Kilometer schon mit dem Auto gefahren wurden, und gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Auch wenn die Parteien im Verkaufsgespräch nicht ausdrücklich über die Emissionswerte des Fahrzeugs gesprochen haben, liegt trotzdem ein Mangel vor. Ein Dieselkäufer könne nicht davon ausgehen, dass ein Fahrzeug mit einer Vorrichtung ausgestattet ist, die Werte auf dem Prüfstand suggeriert, die im Normalbetrieb überhaupt nicht erreicht werden können. Dass unterschiedliche Werte erreicht werden, war vor Bekanntwerden des Abgasskandals eine so abwegige Vorstellung, dass der Käufer mit so etwas nicht rechnen musste. Der Mangel liegt vor, egal ob der Käufer das Fahrzeug aus Umweltschutzgründen gekauft hat oder nicht. Vor dem Rücktritt musste der Kläger keine Frist zur Nacherfüllung setzen, weil nicht ersichtlich wäre, dass der Mangel vollständig beseitigt werden könne.

Wichtige Klarstellung des Urteils: Durch das Aufspielen des Updates hat der Kläger weder auf seine Gewährleistungsrechte verzichtet, noch wird der Mangel durch das Update behoben. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist auch nachher noch möglich.

Ebenso wichtig: Nach Auffassung des Gerichts ist dieser Mangel keineswegs unerheblich, wie das die Händler und VW mit Hinweis auf den geringen Kostenaufwand für das Software-Update immer behaupten. Er berechtigt den Käufer vielmehr dazu, den Kaufpreis zurückzuverlangen, wobei er sich lediglich den Nutzungsersatz anrechnen lassen muss. Dabei ergibt sich in der Regel eine Summe, die nicht selten doppelt so hoch ist wie der Preis, den man für ein Abgasskandalauto auf dem freien Markt heute nur noch bekommt.

Alle Geschädigten des Abgasskandals sollten schnellstmöglich Klage gegen VW einreichen. Wir unterstützen Sie dabei mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten, die seit dem ersten Tag Geschädigte im Abgasskandal vertreten. Nehmen Sie unter der zentralen Telefonnummer 0234/338 53 189 Kontakt zu unserem Abgasteam auf. Wir setzen Ihr Recht durch.

 

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