24.01.2019

Daimler muss zahlen - Abgasskandal-Geschädigte bekommen Kaufpreis zurück

Das Landgericht Stuttgart hat am 17.01.2019 (23 O 180/18 und mehrere weitere Verfahren) entschieden, dass Daimler vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge gegen Kaufpreisrückerstattung zurücknehmen muss. Betroffen war ein Mercedes Gebrauchtwagen mit dem Motor OM 626, Euro 6.

Bochum, 24. Januar 2019 – Diese Entscheidung ist eine große Chance für alle Kläger, da das für Daimler/Mercedes zuständige LG Stuttgart sich ganz klar auf die Seite der Geschädigten und öffnet die Türen weit für Schadenersatzklagen, deren Erfolgschancen extrem hoch sind. Als Geschädigter des Mercedes-Benz/Daimler-Abgasskandals sollten Sie Ihre Rechte jetzt einfordern und Klage gegen Daimler einreichen. Wir unterstützen Sie dabei mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten, die seit dem ersten Tag Geschädigte im Abgasskandal vertreten.

 

Geltendes EU-Recht: Abschalteinrichtungen aka Thermofenster sind verboten

Daimler stattet Dieselfahrzeuge mit sogenannten Thermofenstern aus: Die Abgasreinigung läuft damit nicht ständig, sondern nur bei milden Temperaturen. Das beurteilt das Gericht zutreffend als eine unerlaubte Abschalteinrichtung. Daimler hatte geltend gemacht, dass eine solche verminderte Abgasrückführung zulässig sei, um den Motor zu schützen. Das Unternehmen konnte das aber nicht beweisen. Das Gericht ging daher davon aus, dass es sich um eine bloße Schutzbehauptung handelt.

Nach geltendem EU-Recht muss jeder Hersteller nachweisen, dass die Schadstoffreduzierung auch bei niedrigen Temperaturen voll einsatzfähig ist. Thermofenster sind daher verboten. Solche Fahrzeuge haben keine ordnungsgemäße Typengenehmigung und dürfen gar nicht gebaut und nicht in den Verkehr gebracht werden.

Bemerkenswert ist die Feststellung des Gerichts, dass jede Software verboten ist, die zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führt. Denn der Schutz des Motors vor niedrigen Außentemperaturen könne auch durch eine andere Konzeption, Konstruktion oder Werkstoffwahl des Fahrzeugs erreicht werden. Die Umwelt gehe dem Wunsch der Ingenieure, Geld zu sparen, vor.

 

Abschalteinrichtung ist einklagbarer Mangel

Daimler und andere Autohersteller hätten die gesetzliche Ausnahme (erhöhter Schadstoffausstoß, wenn sonst der Motor kaputt geht) aber in ihr Gegenteil verkehrt, so dass jetzt bei dem vorherrschenden Jahresdurchschnittstemperaturen in Europa der beabsichtigte Umweltschutz nicht mehr erreicht werde. Das führe bei jedem betroffenen PKW zu einem Mangel, den der Käufer geltend machen könne. Die Autohersteller seien aber dazu verpflichtet, die jeweils beste verfügbare Technik einzusetzen, auch wenn diese wirtschaftlich teurer käme.

 

Argumentation von Daimler sind Ausreden, Schaden der Käufer wurden billigend in Kauf genommen

Daimler hatte außerdem geltend gemacht, der Vorstand habe von nichts gewusst. Das hat das Gericht nicht gelten lassen. Solche Entscheidungen würden auf Vorstandsebene getroffen. Und wenn der Vorstand nicht informiert gewesen sei, dann sei das umso schlimmer, denn es gehöre zur Compliance, die eigenen Entwicklungsingenieure ordnungsgemäß zu überwachen. Da die strafrechtliche Compliance Daimler zu internen Ermittlungen verpflichtet, Daimler aber - ebenso wie VW - seinen internen Ermittlungen unter Verschluss gehalten hat, geht das Gericht - wie schon bei VW - davon aus, dass der Vorstand vom Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtungen Kenntnis hatte, denn sonst hätte man die internen Untersuchungsergebnisse ja nicht verheimlichen müssen.

Dem Vorstand des Unternehmens habe auch klar sein müssen, dass den Käufern ein Schaden entstehen würde. Dies habe der Vorstand mindestens billigend in Kauf genommen, als er die manipulative Strategie entwickelt oder durchgewunken habe, denn niemand kaufe freiwillig ein Auto, dem die Stilllegung drohe. Da die Kunden vorsätzlich dazu gebracht worden seien, nicht gesetzeskonforme Fahrzeuge zu kaufen, müssten sie nun so gestellt werden, als hätten sie nie etwas von diesen Fahrzeugen gehört: Kaufpreis (abzüglich Nutzungspauschale) zurück an den Kunden, Fahrzeug zurück an den Hersteller.

 

Daimler muss betroffene Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung zurücknehmen

Aus den vorgeschilderten Gründen muss das Unternehmen alle betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung zurücknehmen. Der Geschädigte muss sich nur eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abziehen lassen, die sich auf Grundlage der Annahme berechnet, dass solche Fahrzeuge üblicherweise 250.000 km machen. Ist man beispielsweise 25.000 km gefahren, muss man sich 10 % vom Kaufpreis als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Den Schaden des Klägers sieht das Landgericht Stuttgart im Erwerb eines betroffenen Fahrzeuges: Dabei sei es völlig gleichgültig, ob das Fahrzeug wirtschaftlich eigentlich ein vollwertiges Auto ist. Wer ein Auto erwirbt, das nicht alle gesetzlichen Vorschriften vollständig erfüllt, der hat einen Schaden und kann dem Hersteller seinen Wagen zurückgeben. Denn kein verständiger Kunde wolle ein solches Mogelauto.

 

Gericht sieht sittenwidrige Schädigung der Kunden durch Daimler

Das Landgericht Stuttgart sparte nicht mit ernsten Worten und ging von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Kunden durch das Unternehmen aus. Daimler habe die Zulassungsbehörden und seine Kunden getäuscht. Die Täuschung liege in dem Einbau der Abschalteinrichtung und dem Inverkehrbringen der betroffenen Fahrzeuge.

Dass verletze das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und weise eine besondere Verwerflichkeit auf. Um der Erzielung eines höheren Gewinns willen, und wegen der Unfähigkeit der Motorenentwickler, zu marktgerechten Preisen gesetzmäßige Lösungen zur Verfügung zu stellen, habe man die Zulassungsvorschriften ausgehebelt und die Kunden getäuscht. Die entstandenen Produkte habe man dann sogar noch als umweltfreundlich vermarktet.

Auch zur Untersuchungskommission des Bundestages, die das alles z.T. noch anders gesehen hat, fielen dem Landgericht Stuttgart harte Worte ein: Die Ergebnisse seien allein politisch motiviert gewesen und mit dem geltenden EU-Recht nicht zu vereinbaren. Dabei wurde der Wille erkennbar, dass das örtlich zuständige LG Stuttgart jetzt dort aufräumen will und wird, wo die Politik versagt hat.

 

Chance für alle betroffenen Mercedes-Käufer

Das ist eine große Chance für alle Kläger. Während das für VW zuständige LG Braunschweig teilweise wie der verlängerte Arm der VW-Pressestelle argumentiert, stellt sich das für Daimler/Mercedes zuständige LG Stuttgart ganz klar auf die Seite der Geschädigten und öffnet die Türen weit für Schadenersatzklagen, deren Erfolgschancen extrem hoch sind. Denn wenn Daimler in dem hier geschilderten Prozess keine durchgreifende Verteidigung eingefallen ist, dann wird das in allen gleich gelagerten Fällen genauso sein. Daimler ist fällig. Betroffene sollten jetzt gegen das Unternehmen vorgehen.

Auch wer sich von seinem Fahrzeug nicht trennen oder einen Neuwagen des gleichen Herstellers erwerben will, bekommt mit dem besprochenen Urteil eine Steilvorlage geliefert: Ein verlorener Prozess mit zwangsweiser Rücknahme des Fahrzeugs kostet den Autohersteller so viel Geld, dass sich mit diesem Pfand in der Hand die besten Deals für Neuwagenkäufer aushandeln lassen werden, die mit ihrem Diesel-Schadenersatzanspruch in der einen und etwas Geld in der anderen Hand einen neuen Benziner kaufen wollen.

 

Als Geschädigter des Mercedes-Benz/Daimler-Abgasskandals sollten Sie Ihre Rechte einfordern und Klage gegen Daimler einreichen. Wir unterstützen Sie dabei mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten, die seit dem ersten Tag Geschädigte im Abgasskandal vertreten. Nehmen Sie unter der zentralen Telefonnummer 0234/33853-189 Kontakt zu unserem Abgasteam auf. Wir setzen Ihr Recht durch.

 

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