05.11.2018

Abgasskandal zieht weiter Kreise: Klage nun auch gegen Mercedes möglich

Noch gibt es erst eine kleine Zahl an Abgasskandal-Entscheidungen gegenüber der Daimler AG. Wegweisend sind die Urteile, bei denen die Richter zugunsten von Mercedes-Benz-Käufern entschieden, da der Automobilhersteller die Käufer "sittenwidrig" geschädigt habe.

Bochum, 5. November 2018 - Für den Käufer positiv ist insbesondere das Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.06.2018, Aktenzeichen: 9 O 76/18. Hier entschied das Gericht, dass Daimler den Käufer sittenwidrig geschädigt hat, indem der Hersteller den im Klägerfahrzeug verbauten Motor OM 651, so manipuliert hat, dass die Abgaswerte der Euro-6-Norm nur im Prüfmodus, nicht aber im Normalbetrieb eingehalten werden.

Im vorliegenden Fall kaufte der Kläger im Dezember 2016 einen Mercedes Vito 114 CDI für 59.500 Euro bei einem unabhängigen Händler. Nachdem die Klage erhoben war, aber bevor das Urteil erging, verkaufte der Kläger das Fahrzeug für 45.000 Euro bei einem Kilometerstand von 15.000 km weiter. Das Gericht urteilte, dass die Daimler AG dem Kläger 10.930 Euro Schadensersatz zahlen muss. Es errechnete als Schaden die Differenz zwischen dem Wert, für den der Wagen verkauft wurde und dem Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz aus. Für die 15.000 km, die der Kläger schon gefahren war, wurde von Gericht ein Abzug von dem Kaufpreis in Höhe von nur 3.570 Euro (Nutzungsersatz) errechnet. Das Gericht ging bei der Berechnung von einer Gesamtlaufleistung eines Mercedes Vito von insgesamt 250.000 km aus.

Urteil ist in dreifacher Hinsicht beachtenswert

Erstens: erstmals verurteilt ein Gericht die Daimler AG im Rahmen des Abgasskandals. Zweitens: Es war für das Gericht kein Hinderungsgrund, dass der Wagen bereits weiterverkauft wurde. Drittens stellte das Gericht fest, dass Daimler den Vorwurf einer Manipulationssoftware nicht richtig bestritten hat.  Das Gericht nahm den beklagten Konzern entsprechend beim Wort und führte aus, dass Daimler deshalb keine Stellung zu den Abweichungen der Emissionen im Normalbetrieb bezogen habe. Der Hersteller beteuere allein, dass im Prüfbetrieb alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten würden.

"Halbherziger" Vortrag von Daimler begünstigt Klagen für Geschädigte

Somit konnte das Gericht alles, was der Kläger in Bezug auf die Manipulationssoftware vorgetragen hatte, als wahr unterstellen. Das heißt für Sie als Geschädigte, wenn Sie ein Fahrzeug mit dem Motor OM 651 haben und bislang weniger als 250.000 km gefahren sind, lohnt sich eine Klage auf jeden Fall. Auch andere Motorentypen - insbesondere der OM 642 - sind betroffen, nur hat das Kraftfahrtbundesamt bislang den Rückruf von Ende Juni noch nicht veröffentlicht (Stand 16.10.2018).

Als Geschädigter des Mercedes-Benz/Daimler-Abgasskandals sollten Sie Ihre Rechte einfordern und Klage gegen Daimler einreichen. Wir unterstützen Sie dabei mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten, die seit dem ersten Tag Geschädigte im Abgasskandal vertreten. Nehmen Sie unter der zentralen Telefonnummer 0234/33853-189 Kontakt zu unserem Abgasteam auf. Wir setzen Ihr Recht durch.

 

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