31.03.2016

Wettbewerbsbehörde der USA nimmt VW in Milliardenhöhe auf Rückzahlung aller Einnahmen in Anspruch

Sehr geehrte Interessenten,

die Wettbewerbsbehörde der USA nimmt VW in Milliardenhöhe auf Rückzahlung aller Einnahmen in Anspruch, die das Unternehmen mit Täuschungs-Dieselfahrzeugen gemacht hat. In diesem Newsletter fassen wir Ihnen kurz die wichtigsten Aspekte der Klage zusammen.
 
FTC reicht Klage gegen VW ein

Am 29.03.2016 hat der Federal Trade Commission (FTC), die Wettbewerbsbehörde der USA, beim Bezirksgericht für Nordkalifornien in San Francisco eine Klage gegen drei amerikanische Volkswagen-Konzerntöchter eingereicht, die auf der Homepage der FTC für jedermann zum Download bereitsteht.
 
VW wird ein Täuschungssystem großen Ausmaßes vorgeworfen
Die FTC macht geltend, was JORDAN FUHR MEYER Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater und die anderen Mitglieder des Fachkreises Abgasskandal schon seit Monaten vortragen: Dass es sich bei dem Vertrieb abgasmanipulierter Fahrzeuge um ein Betrugssystem im großen Stil gehandelt hat, das die Umwelt, die Verbraucher und ehrliche Mitbewerber nachhaltig geschädigt hat.
 
VW drohen Milliardenzahlungen an die geschädigten Verbraucher und den Staat
Für diese Rechtsverletzungen macht die FTC mit ihrer unbezifferten Zivilklage Schadensersatz geltend, der sich an der Zahl der manipulierten Fahrzeuge – 550.000 – orientiert, welche die FTC als „Defeat Device Vehicles“ oder kurz „DDV“ bezeichnet, sowie an einer Preisspanne der Fahrzeuge von 22.000,- $ bis 125.000,- $. Leicht kann hier ein zweistelliger Milliardenbetrag zugesprochen werden.
 
Zuständig ist erneut Richter Charles R. Breyer
Die FTC hat das nordkalifornische Bezirksgericht unter Vorsitz von Richter Charles R. Breyer angerufen, weil dieses über bereits die gebündelten Klagen der geschädigten Verbraucher verhandeln muss. Die FTC konnte sich das Gericht aussuchen: Es gibt kein County, in dem Volkswagen nicht mit der von der FTC beanstandeten unlauteren Werbung präsent war.
 
Werbung und Wirklichkeit könnten weiter nicht auseinander klaffen
Die Klage schildert zunächst den Verkauf von 550.000 DDVs und schlägt dann die Brücke zu den irreführenden Werbeaussagen von Volkswagen: VW habe einen „sauberen Diesel“ beworben und vertrieben, aber nur Schmutzdiesel verkauft.
Die zehn wichtigsten Werbekampagnen für „saubere Diesel“, die VW von 2008 – 2015 gefahren hat, werden durch die FTC in Erinnerung gerufen und zitiert: „Leiste Deinen Anteil zum Umweltschutz“, „ein großes Auto mit niedrigen Emissionen“, „Diesel ist nicht dreckig“, „Reduktion der Stickoxidemissionen um 90 %“, „das sauberste Diesel-SUV der Welt“, „Diesel ist kein schmutziges Wort mehr“ etc. Volkswagen hat in Spots sogar mit zwei Kaffeefiltern geworben, deren sichtbarer Verschmutzungszustand den „sauberen Diesel“ im Vergleich zum herkömmlichen Diesel beweisen sollte.
Es werden auch unwahre Werbeaussagen von Volkswagen zitiert, nach denen der „saubere Diesel“ die Umweltstandards der USA und aller 50 Bundesstaaten erfülle.
 
Das missbrauchte Umweltgewissen setzt sich zur Wehr
Dass diese irreführenden Werbemaßnahmen sich an das Umweltgewissen der Amerikaner richteten, wird durch eine weitere Sammlung von Aussagen belegt, bei denen Volkswagen gezielt die Begriffe „umweltbewusst“, „ökologisch bewusst“ oder „grün“ verwendet hat.
 
Der niedrige Wiederverkaufswert belegt einen finanziellen Schaden der Käufer
Den Geldbeutel der Verbraucher im Blick hat die FTC bei einer ergänzenden Übersicht über Werbeaussagen, die einen hohen Wiederverkaufswert der VW-Täuschungsfahrzeuge behauptet hatten, nicht ohne spürbare Häme der Amerikaner, wenn sie VW zitieren: „Das ist die Kraft der deutschen Ingenieurskunst“.
In Wirklichkeit, hält die FTC fest, war hier keine Ingenieurskunst am Werk, sondern kriminelle Energie, und die Fahrzeuge überschritten die zugelassenen Abgasgrenzwerte. Dies wurde für die 3.0-Liter-Fahrzeuge sogar noch im November 2015 zu verbergen versucht, als es für die kleineren Motorentypen schon eingeräumt war. Durch die Falschdarstellung gegenüber dem Rechtsverkehr wurde auch das Verbot der irreführenden Werbung nach amerikanischem Recht verletzt, trägt die FTC vor – ganz so, wie wir es für das deutsche Recht gutachterlich bereits im Oktober 2015 festgestellt und mit der ersten deutschen Geschädigtenklage auch vor das Landgericht Braunschweig gebracht haben.
 
FTC rügt vier Werbelügen: Niedrige Emissionswerte, Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, Umweltfreundlichkeit und hoher Wiederverkaufswert
Insbesondere folgende Werbeaussagen rügt die FTC über die DDV als Irreführung des Verbrauchers:

  • Dass die DDV niedrige Emissionswerte hätten, was nicht der Fall ist.
  • Dass die DDV die gesetzlichen Grenzwerte einhielten, was ebenfalls nicht der Fall ist.
  • Dass die DDV umweltfreundlich seien, was auch nicht der Fall ist.
  • Dass die DDV einen hohen Wiederverkaufswert hätten, was schließlich nicht der Fall ist.

Diesen vier irreführenden Werbeaussagen stellt die FTC gegenüber, was „in Tat und Wahrheit“ der Fall ist:

  • DDV haben keine niedrigen Emissionswerte.
  • DDV erfüllen nicht einmal die gesetzlichen Grenzwerte.
  • DDV sind nicht umweltfreundlich.
  • DDV werden als Betrugsfahrzeuge einen wesentlichen Verlust des Wiederverkaufswertes erleiden, „weil sie die Täuschungseinrichtungen enthalten“.

FTC leistet Rückgwinnungshilfe für die amerikanischen Verbraucher – das macht der deutsche Staat nicht
„Zusammen haben die Verbraucher einen Schaden in Höhe von Milliarden Dollar erlitten“, stellt die FTC in ihrer Klageschrift fest und beantragt Rückgewinnungshilfe durch volle Rückzahlung für alle Geschädigten ebenso wie Gewinnabschöpfung durch den Staat für einen danach vielleicht noch bei Volkswagen verbleibenden Betrag. Unrecht Gut darf nicht gedeihen, lautet die klare Botschaft dieser Klage.

Aus Sicht von JORDAN FUHR MEYER Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater beweist die FTC damit einen sehr klaren und ungetrübten Blick auf die Fakten, der in Deutschland erst noch entwickelt werden muss.
Denn VW trifft mit der jüngsten Werbekampagne, die eben erst angelaufen ist, voll ins Schwarze: Der Volkswagen ist seit Jahrzehnten ein wichtiges Familienmitglied in praktisch allen deutschen Familien – und wer will sich schon eingestehen, dass ein langjähriger und zutiefst vertrauter Partner ihn betrogen hat?

 

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