22.04.2016

VW hat Vergleich mit US-Umweltbehörden geschlossen

Sehr geehrte Interessenten,

VW hat Vergleich mit US-Umweltbehörden geschlossen

Rückkauf von Dieselfahrzeugen ist wahrscheinlich

In dem Vergleich soll VW angekündigt haben, jedem Geschädigten des VW-Abgasskandals eine Entschädigung von 5.000$ (ca. 4.400€) zu bezahlen. Zusätzlich haben die Geschädigten die Wahl, ob sie das Fahrzeug mit einem Update umrüsten lassen möchten oder ob VW es zurückkaufen soll. Diese Wahl können die Geschädigten innerhalb der nächsten zwei Jahre treffen.

Die Einigung mit der US-Umweltbehörde EPA und deren kalifornischem Pendant Carb kam auf Druck des zuständigen US-Richters Charles Breyer zustande. Das Vergleichsangebot war die letzte und einzige Möglichkeit für VW, einem Gerichtsverfahren in den USA aus dem Weg zu gehen.

Vergleich in USA als Maßstab für Deutschland?

Obwohl in Deutschland keine Sammelklagen drohen, könnte VW den Geschädigten eine finanzielle Entschädigung in ähnlichem Rahmen wie in den USA anbieten. Dies ist bisher nicht geschehen und seitens VW gibt es derzeit auch keine Hinweise in diese Richtung. Bernd Lederer, Leiter des VW-Schadensteams der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, gibt zu bedenken: „Was passiert, wenn ein Kunde die Entschädigung annimmt und die Umrüstung nicht den gewünschten Erfolg bringt? Die Umrüstung kann auch zusätzliche Kosten - etwa durch einen auszutauschenden Rußpartikelfilter - verursachen. Hat der Käufer sich dann seiner Rechte beraubt oder kann er weiterhin vom Kaufvertrag zurücktreten? Außerdem haben die Fahrzeuge den Makel, der ihren Wiederverkaufswert erheblich senkt. Ob eine Entschädigung von 4.400 € diesen Wertverlust ausgleicht, bezweifele ich.“

Auswirkungen für deutsche VW-Geschädigte?

Nach der Einigung fragen sich die deutschen Geschädigten des VW-Abgasskandals, welche Auswirkungen sie nun erwarten dürfen. Der große Unterschied, der die Übertragbarkeit der Einigung nach Deutschland erschwert, besteht darin, dass es in Deutschland keine Sammelklagen gibt. Durch die Sammelklagen erspart sich der Betroffene eine eigene Teilnahme an dem Prozess. Es ist ausreichend, dass er zu der Gruppe der Geschädigten gehört, für die die Tatsachen und Rechtsfolgen in einem einheitlichen Gerichtsverfahren erörtert werden.

Sammelklagen in Deutschland (noch) nicht möglich

Nicht erst seit dem VW-Abgasskandal gibt es auch in Deutschland den vielfachen Ruf nach Sammelklagen. Denn diese erhöhen den Druck und sorgen für eine Annäherung der Machtverhältnisse, wenn große Konzerne von Einzelnen verklagt werden. Das deutsche Rechtssystem sieht bekanntermaßen keine Sammelklagen vor. Derzeit verhandeln die Verbrauchschutzminister darüber, ob es nicht auch in Deutschland die Möglichkeit zu Sammelklagen geben sollte. Obwohl das Protokoll der unter Ausschluss der Öffentlichkeit debattierenden Minister noch nicht veröffentlicht wurde, ist es wahrscheinlich, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz Sammelklagen auch in Deutschland fordern wird. Diese Forderung wurde schon häufig laut. Bisher hat sie noch keine Bundesregierung umgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen Ihr VW-Schadensteam der Kanzlei JORDAN FUHR MEYER Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater

 

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