24.10.2017

Kanzlei Jordan Fuhr Meyer siegt erneut über VW

Erneut ist es der Kanzlei gelungen, die Volkswagen AG vor dem Landgericht Bochum zugunsten eines VW-Käufers verurteilen zu lassen. Die Volkswagen AG muss den VW Passat zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen. Das LG Bochum sieht ein Organisationsverschulden von VW.

Bochum, 24.10.2017 +++ Mit seiner Entscheidung vom 12.10.2017 (Aktenzeichen I-2 O 409/16) hat das Landgericht Bochum erneut einem VW-Abgas-Skandal-Opfer recht gegeben. Die Volkswagen AG muss 31.946,71 € (Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen km) zurückzahlen und den „Schummel-VW-Passat“ zurücknehmen. Außerdem muss VW die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.706,94 € vollständig übernehmen und die vor Gericht entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie die Kosten des Gerichts tragen.

VW muss Fahrzeug zurücknehmen und Kaufpreis zurückzahlen

Der Kläger hatte einen neuen VW Passat erworben, der zu den Fahrzeugen gehörte, bei denen bekannt das Typengenehmigungsverfahren durch eine Software manipuliert worden war. Diese ließ bekanntermaßen den Stickoxidausstoß im Testverfahren anders aussehen als in der Fahrpraxis. Nach Feststellung des Kraftfahrtbundesamtes ist das eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der Kläger bekam nach dem Rücktritt von seinem ursprünglichen Verlangen auf Nacherfüllung durch Neulieferung nun in vollem Umfang ohne Einschränkung recht.

Bochumer Gericht bejaht Sachmangel eindeutig

Mit deutlichen Worten bejahte das LG Bochum in seiner Entscheidung einen Sachmangel. Die Installation einer Manipulationssoftware sei keine übliche Beschaffenheit. Mit der unzulässigen Abschalteinrichtung sei die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge nicht gegeben. Es sei „evident“, dass der Durchschnittskäufer mit so etwas nicht rechne.

Arglistige Täuschung durch VW macht Nacherfüllung überflüssig

Ein Nacherfüllungsverlangen des VW-Kunden sei nicht erforderlich, da es für ihn aufgrund der arglistigen Täuschung unzumutbar sei, sich auf eine Nacherfüllung einzulassen, argumentiert das Gericht. Weiter hätte VW bewusst verschwiegen, dass es eine solche Software gab. Zudem hätte der Konzern genau darüber aufklären müssen, da es sich um einen besonders wichtigen Umstand handle. Das zeige sich schon daran, dass an ihm die Fahrzeugzulassung hänge.

Täuschungsvorsatz von VW ergibt sich aus einem Organisationsverschulden

Der Täuschungsvorsatz von VW ergebe sich aus einem Organisationsverschulden, entsprechend könne sich das Unternehmen nicht durch organisatorische Aufspaltung dem Vorwurf der Kundentäuschung entziehen. Eine AG muss so organisiert sein, dass im Unternehmen vorhandenes essentielles Wissen gesammelt, weitergeleitet, gespeichert und abgefragt wird. Dass die Information nicht bei den Kunden angekommen ist, gereicht VW genauso zum Vorwurf, als hätte der jeweilige Verkäufer selbst gelogen.

VW kann gegen die geltend gemachten Ansprüche auch nicht einwenden, dass die Pflichtverletzung nur unerheblich sei. Dabei hat es das LG Bochum dahinstehen lassen, ob das Update wirklich nur 1 % des Kaufpreises kostetet oder – wenn man die Forschungs- und Entwicklungskosten berücksichtigt – viel mehr. Denn arglistiges Verhalten begründet immer eine schwere Pflichtverletzung. Der Kläger konnte also wirksam zurücktreten.

Jordan Fuhr Meyer von Anfang an auf Erfolgsstraße gegen VW

Die Entscheidung zeigt erneut, dass die Kanzlei, die bereits im Herbst 2015 die bundesweit erste Klage gegen die VW AG eingereicht habt, von Anfang an den richtigen erfolgreichen Weg eingeschlagen hat. Immer mehr Gerichte – auch das anfangs noch skeptische LG Bochum – schließen sich dieser Rechtsauffassung an: VW-Geschädigte können und werden ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten. Da die notwendige Anrechnung der gefahrenen Kilometer aber linear und nicht degressiv erfolgt, kann der Kunde im Vergleich zu einem Weiterverkauf am Gebrauchtwagenmarkt erheblich gewinnen.

Auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wurden VW auferlegt, was für die Geschädigten bedeutet, dass sie auch ohne Rechtsschutzversicherung gute Chancen haben, kostenlos zu ihrem Recht zu kommen. Denn die Kosten muss am Ende der Verlierer zahlen und das ist immer häufiger die VW AG.

Rechtsanwalt Jochen Struck, Leiter des VW-Schadensteams der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, ist erfreut über die gestärkte Rechtssicherheit für die Mandanten: „Das erneute Urteil des LG Bochum freut uns für unseren Mandaten sehr. Außerordentlich erfreulich ist es für die in Bochum ansässigen Verbraucher, dass auch das dortige Landgericht nunmehr auf die Linie von Jordan Fuhr Meyer eingeschwenkt ist. Das Urteil enthält auch die wichtige Klarstellung, dass die Käufer ihre Rechte nicht verlieren, wenn sie das Software-Update, mit dem VW das Problem „verschlimmbessern“ will, nicht einspielen lassen.“

 

 

 

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