28.09.2017

Arglistige Täuschung durch VW – JFM erneut erfolgreich im VW-Abgasskandal

+++Pressemitteilung+++

Arglistige Täuschung durch VW – Kanzlei Jordan Fuhr Meyer erneut erfolgreich im VW-Abgasskandal

Gleich zwei Urteile geben den von der Kanzlei JORDAN FUHR MEYER im Abgasskandal vertretenen VW-Kunden Recht: Sowohl das Landgericht Bochum als auch das Landgericht Nürnberg-Fürth haben Volkswagen zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Arglistige Täuschung und merkantiler Minderwert sind zwei wesentliche Entscheidungsgründe.

Bochum, 28.09.2017 +++ Das Landgericht Bochum stellte in seinem Urteil fest, dass der VW-Touran der Klägerin aus Bochum mangelhaft war, weil ein durchschnittlicher Kunde nicht mit einer Abschalteinrichtung in dem Motor seines Fahrzeugs rechnet und auch nicht damit rechnen muss. Die Abschalteinrichtung wurde vorschriftswidrig eingebaut, wodurch die Zulassung des Fahrzeugs für den Straßenverkehr gefährdet ist. Volkswagen hat dies der Klägerin vorsätzlich verschwiegen und sie damit arglistig getäuscht. Die Klägerin muss nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung von VW erstattet bekommen.

Merkantiler Minderwert entscheidend für Landgericht Nürnberg-Fürth

Im zweiten Urteil, das heute die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer erreichte, kam das Gericht mit unterschiedlicher Begründung zum gleichen Ergebnis: Der Kläger bekommt – wahlweise vom Autohaus oder vom Hersteller VW – den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Die Richter begründeten die Entscheidung mit dem geringeren Wiederverkaufswert, mit dem VW-Kunden auf dem Gebrauchtwagenmarkt konfrontiert werden. Außerdem fehle eine verlässliche Erklärung, dass das Software-Update keine Motorschäden verursacht. Zudem habe der Kläger im Fall späterer Schäden nach erfolglosem Update keine Schadensersatzansprüche mehr gegen VW, begründeten die Richter weiter.

Ansprüche verjähren zum 31.12.2017 – trotz Update-Ankündigung

Rechtsanwalt Jochen Struck, bei der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer federführend im VW-Abgasskandal tätig, weist darauf hin, dass solche Erfolge vor deutschen Gerichten nur noch für kurze Zeit möglich sein werden. „Die Ansprüche gegen die Verkäufer, auf die wir unsere Klagen in diesen beiden und in allen anderen Verfahren gegen VW stützen, verjähren zum Ende des Jahres. Ansprüche, die bis dahin nicht mit einer Klage oder einem anderen prozessualen Mittel geltend gemacht worden sind, verjähren unwiederbringlich. Wir raten daher allen VW-Geschädigten, sich schnellstmöglich mit einer im Abgasskandal erfahrenen Kanzlei in Verbindung zu setzen. Denn auch die Ankündigung, das Software-Update durchzuführen, hemmt die Verjährung der Ansprüche nicht. Diesem Irrtum unterliegen viele Geschädigte.“

 

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