18.09.2017

VW-Händlerchef: „Ich würde auch klagen!“

Der Chef des VW/Audi-Händlerverbandes, Dirk Weddingen von Knapp, hat im jüngsten SPIEGEL endlich Klartext geredet:

„Wenn ich ein normaler Kunde wäre und hätte eine Rechtsschutzversicherung, würde ich auch klagen“ (S. 87).

Weddingen von Knapp beschreibt die unerträgliche Position der VW-Händler: Die würden gerne ihren Kunden entgegen kommen, aber sie dürfen nicht. Denn in der starren Struktur der Vertragshändler gibt der VW-Konzern die Richtung gegenüber den Kunden vor. Der Rechtsanwalt des KfZ-Händlers „reicht den Fall bei VW ein; dort wird ihm gesagt, wie er sich zu verhalten habe. Wenn er sich daran nicht hält, übernimmt der Konzern hinterher nicht die Kosten“ (S. 87). Wenn Sie also von dem Rechtsanwalt, der Ihr Autohaus vertitt, völlig abwegige Behauptungen lesen müssen: Vielleicht glaubt er das selbst nicht – aber die VW AG zwingt ihn, es so vorzutragen.

Nach langem Schweigen und langsam lauter werdendem Grummeln hat der Verbandschef des VW/Audi-Händlerverbandes, Dirk Weeddingen von Knapp, im jüngsten SPIEGEL nun Klartext geredet: Die Volkswagen AG hat nicht nur getäuscht und enttäuscht, sie enttäuscht auch weiterhin und verhindert sinnvolle Lösungen zwischen den VW/Audi-Händlern und den Kunden.

Das betrifft mehr als einen Bereich:

  1. Uneingestandener Betrug: Der Händler-Chef stellt klar, dass VW „betrogen hat“ (S. 86). Bei VW ist aber immer noch die Rede von einer legalen Motorsteuerungsoptimierung. Mit undurchsichtigen Sprachspielen wird versucht, die Kunden zum zweiten Mal zum Besten zu halten.
  2. Abgelehnte Verantwortung: VW übernimmt nach wie vor nicht die Verantwortung für die Aufarbeitung der Fehler und die Entschädigung der Kunden. Das sei ein „Skandal, und wie der Konzern damit umgeht, das ist unglaublich“ (S. 86).
  3. Abgelehnter Dialog: Die Arroganz der VW AG geht so weit, dass der Vorstandsvorsitzende mit dem Vertreter von 1.330 Händlern und 970 Servicepartnern jeden Dialog verweigert: „Herr Müller spricht kein Wort mit uns“.
  4. Käuferrechte – vom Händlerverband bestätigt: Die Kanzlei JORDAN FUHR MEYER kämpft bereits seit 2015 engagiert für die Rechte der VW-Kunden – in hunderten von Fällen. Jetzt räumt auch der Händlerverband ein, dass wir recht haben: Die Käufer „wollen ihr Auto ausgetauscht bekommen oder ihr Geld zurück. Selbstverständlich ist das ein berechtigter Anspruch“ (S. 87). Dennoch dürfen die Händler nicht so, wie sie wollen (s.o.), denn als Vertragshändler sind sie den Weisungen der VW AG ausgeliefert, und der sind die Kunden gleichgültig.
  5. Drohende Verjährung: Es wird zu einer großen Klagewelle kommen: „Ende 2017 läuft eine wichtige Frist ab. Deshalb wird bis zum Jahresende noch ein ganzer Schwung Klagen hinzukommen“ (S. 87). Für die Händler und die VW AG droht eine Inanspruchnahme in weiterer zweistelliger Milliardenhöhe. Wer jetzt nicht klagt, den bestraft vielleicht das Leben, weil der Händler oder sogar VW in die Knie gehen, oder die Ansprüche einfach verjähren.
  6. Rapider Wertverlust der Fahrzeuge: Während VW in Gerichtsverfahren immer noch einen Minderwert der Diesel-Fahrzeuge bestreitet, weiss der Händler-Chef schon jetzt, wie hoch der ausfällt: „Je nach Typ bis zu 3.000 Euro“ (S. 87), das sind gut 10 % eines VW Golf. Und das ist noch zurückhaltend kalkuliert.
  7. Untaugliche Nachrüstung: Die Software-Nachrüstung taugt nichts. „Anständig wäre die Hardwarelösung gewesen“, mit neuen Bauteilen, „weil nur das wirklich taugt“ (S. 88). Der Händler-Chef muss es wissen, weil er Rückmeldungen von rund 2.000 VW-Außenstellen hat. Die VW AG und das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bieten den Kunden eine unehrliche Scheinlösung an, die überhaupt keine Lösung ist. Der Grund: Der Softwareflash ist für 70 Euro zu haben, die Hardware-Lösung würde 1.500 Euro kosten. „Es geht … einzig und allein ums Geld“ (S. 88). Der Händler-Verband fordert „die harte Nachrüstung“ (S. 88) mit neuen Bauteilen.

Und das sind nur die wichtigsten Punkte, bei denen Volkswagen Sie als Kunden noch einmal aufs Kreuz zu legen versucht. Lassen Sie sich das nicht gefallen! Vermeiden Sie die Verjährung zum 31.12.2017 und nehmen Sie noch heute Kontakt mit Ihren Experten für den VW-Abgasskandal auf.

Quelle: Spiegel Nr. 38/2017 v. 16.09.2017, S. 86-88,

 

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