22.01.2016

Renault | Anfangsverdacht | Rechtshilfeersuchen

Sehr geehrte Interessenten,

für diesen Newsletter haben wir folgende Themen für Sie vorbereitet:

Renault: Auch der zweitgrößte Autobauer Frankreichs steckt in einem Abgasskandal: Um bis zu 500% übersteigen die tatsächlich gemessenen Werte die, die Renaults Dieselfahrzeuge auf dem Rollenprüfstand erreichen. Für die Verantwortlichen bei Renault ist das keine Überraschung. Warum nicht? Lesen Sie die Antworten in unserem Artikel Renault.

Anfangsverdacht: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, die im Strafverfahren gegen VW zuständig ist, hat einen Anfangsverdacht gegen sechs hochrangige VW-Ingenieure bestätigt. Wir erläutern in unserem Artikel Anfangsverdacht gegen sechs Ingenieure, was ein Anfangsverdacht ist, wie die Staatsanwaltschaft in dem Fall arbeitet und wann mit ersten Ergebnissen zu rechnen ist.

Rechtshilfeersuchen: Bei internationalen Rechtshilfeersuchen helfen sich Behörden und Gerichte über Ländergrenzen hinweg, juristische Verfahren zu betreiben. Im Fall von VW gibt es jetzt auch ein offizielles Rechtshilfeersuchen. Wer wem wobei helfen soll, klären wir in dem Artikel Rechtshilfeersuchen.

Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr VW-Schadensteam der Kanzlei JORDAN FUHR MEYER Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater

 

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